Plattform KlagevorbereitungHinweis:Wir geben keine Klagebegründungen an Dritte weiter. Dies wäre schon aus Urherrechtsgründen nicht zulässig. Zugänglich sind lediglich die Gliederungen zu den Klagen Elzmündung und Bellenkopf/Rappenwört sowie die Gliederung des Eilantrages (§80 Abs. 5 VwGO) zum Polder Bellenkopf/Rappenwört. |
Gliederung der KlageschriftenGliederung der Klageschrift ElzmündungGliederung der Klageschrift Bellenkopf/Rappenwört (B/R) Gliederung des Eilantrags Bellenkopf/Rappenwört (Sofortige Vollziehung) B/R |
Die Klagen zum Polder Elzmündung sind abgeschlossen, weshalb auch gerichtliche Urteilsbegründungen vorliegen. Sie sind über das Verwaltungsgerichtsportal Baden-Württemberg erreichbar.
Die Klagen und Eilanträge werden unter folgenden Aktenzeichen geführt:
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Hinweise:Die folgenden Informationen verstehen sich als Hilfestellung für andere Kläger.Weder die Klagebegründung zum Polder Elzmündung noch die Klagebegründung zum Polder Bellenkopf/Rappenwört sind auf andere Rückhalteräume -auch nicht teilweise- übertragbar. Gleiches gilt auch für die Entscheidungsgründe der Gerichte. Beide Klagebegründungen unterscheiden sich wesentlich:
Beim VGH/OVG besteht Anwaltszwang. Wenn klägerseitig keine ausreichende fachliche (naturwissenschafrlich/technisch) Begründung erfolgt, wird sich das Gericht auf die Aussagen der Gutachter der Gegenseite bei seinen Sachentscheidungen stützen müssen, was die Erfolgsaussichten des Klägers erheblich einschränkt. Wird, wie in beiden Fällen, ein Planfeststellungsbeschluss angegriffen, liegen immer beklagtenseitig umfangreiche Gutachten, die zum Planfestellungsantrag erstellt wurden, vor. Diese müssen vom Kläger -soweit möglich- fachlich widerlegt werden. Kläger, die nicht nach § 3 UmwRG anerkannt sind, haben in solchen Verfahren nur sehr geringe Erfolgsaussichten |
Klagebegründung zum Polder ElzmündungPlanfeststellungsbeschluss (539 Seiten)Gliederung und Textvolumina der Klagebegründung
Berufungsverfahren Polder Elzmündung
Revisionsverfahren Polder Elzmündung
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Die BI für verträgliche Retention im Paminaraum e.V. wurde am 12.11.2018 vom Umweltbundesamt als überregional tätiger Umweltverband nach § 3 UmwRG anerkannt. Nur unter diesen Bedingungen ist es möglich auch Verletzungen von Umweltvorschriften geltend zu machen.
Klagebegründung zum Polder Bellenkopf/Rappenwört (B/R)Planfeststellungsbeschluss (883 Seiten)Gliederung und Textvolumina der Klagebegründung
Schreiben der BI an das LRA (§5 UmwRG-Prophylaxe)
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Literatur zum Hauptverfahren (B/R)
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