Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.




Der Verwaltungsgerichtshof hat den Planfestellungsbeschluss zum Polder Bellenkopf/Rappenwört aus verschieden Gründen für rechtswidrig erklärt, sodass eine weiteres Ergänzungsverfahren notwendig ist.

Bei der 3. Offenlage und im Ergänzungverfahren muss der Planträger Folgendes liefern:

  • Eine Spundwandlösung für den Trenndamm XXV, die den hoffnungslos überzogenen Flächenverbrauch der geplanten Erddammlösung erheblich verringert.

  • Eine nachvollziehbare Lösung bei der Stechmückenbekämpfung, die die Auswirkungen der Ausweitung der Brutstätten durch die unsinnigen ökologischen Flutungen kompensiert.

  • Eine nachvollziehbare Berechnung der Schadstoffeinträge in den Boden durch die unsinnigen ökologischen Flutungen


Bisher sind nur Informationen zu dem Trenndamm bekannt. Die vom Planträger vorgesehen Variante G bleibt "Lichtjahre" hinter den Möglichkeiten zurück.





















Bezüglich der Stechmückenbelastungen(Die KABS wird es richten.) und den Schadstoffeinträgen in den Boden (Im Gutachter gab es einen Rechenfehler) sind bisher keine "Lösungs"varianten im Vergleich zur 2. Offenlage bekannt. Da muss schon deutlich mehr kommen!

Wir werde in diesem Falle die in der 3. Offenlage vorgelegten Unterlagen sehr genau prüfen.

Alleine schon die Tatsache, dass das RP einen 3. Anlauf nehmen muss, um zu einer Genehmigung zu kommen, spricht schon Bände.

Unabhängig von der Rechtsaufsassung des VGH halten wir die ökologischen Flutungen als unvereinbar mit den Regelungen der Wasserrahmenrichtline zum Schutz des Wassers.

Sobald es ein, den Sachverhalt treffende Entscheidung des EuGH zu diesem Pinkt gibt, werden wir die Aufhebung des PFB zum Polder Bellenkopf/Rappenwört beantragten und durchsetzen.