Bürgerinitative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.

- Seit 12.11.2018 anerkannter Umweltverband nach § 3 UmwRG -I1.3 890 150/163 -




Die älteren Texte finden Sie hier


Aktuelles:

Istzustand Polder Bellenkopf/Rappenwört

Für den Polder Bellenkopf/Rappenwört gibt es keine Genehmigung!

Der VGH hat lediglich die sofortige Vollziehung für die landseitigen Dämme (XXVa und XXVI) zugelassen. Auch dies ist keine endgültige Genehmigung, denn der Planträger muss alle Maßnahmen zurückbauen, wenn der finale Planfestellungsbeschluss eine ander Bauweise vorsieht.
Es ist seit langem bekannt, dass die BI hier eine überströmungssichere Bausweise fordert. Daran hat sich nichts geändert.
Das RP muss ein Ergänzungsverfahren durchführen. Hierbei wird man die jüngste Entscheidung des EuGH zur Wasserrahmenrichtlinie wieder Thema werden, denn danach gilt das Verschlechterungsverbot auch für den Fermasee. Die EuGH-Entscheidung hat zur Konseqenz, dass die wasserrechtliche Ausnahmegenhmigung für ökologische Flutungen europarechtlich unzulässig sind. Notfalls werden wir wieder auf der EU-Ebene aktiv werden.

Für das notwendige Ergänzungsverfahren bedarf es geänderter Planunterlagen, deren Offenlage und Erörterung. Üblicherweise geht damit schon gut ein Jahr ins Land.
Wenn dann noch eine erneute Klage beim VGH angestrebt wird, würde es mit Sicherheit in der Zwischenzeit einen neu gewählten Landtag geben.

Mit einer anderen Parteienkonstellation in der Landesregierung, wäre auch eine vernünftigere Hochwasserschutzpolitik denkbar.


Die Landtagsparteien haben jüngst ihre Positionen zum Hochwasserschutz in der Presse dargestellt!

Einem Pressebericht der Badischen Neuesten Nachrichten vom 18.6.2024 ist zu entnehmen, dass CDU und FDP unisono dem Hochwasserschutz absolute Priorität einräumen wollen.
Dies wird von uns ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Wenn dem Hochwasserschutz ein überragendes öffentliches Interesse zugesprochen wird, sind auf Antrag natur- und artenschutzrechtliche Befreiungen möglich. Dies wäre ein erste großer Fortschritt.


Wir brauchen eine Wende in der Hochwasserschutzpolitik!

Die Genehmigungsverfahren sind viel zu komplex, u.a. wegen des Integrierten Rheinprogramms (IRP). Das IRP will Hochwasserschutz und Auenrenaturierung gleichzeitig erreichen. Auf der Strecke bleibt dabei der Hochwasserschutz. Dass die Auen unter den sich ändernden Klimabedingungen kein Entwicklungspotential haben, hat die LUBW schon vor Jahren festgestellt (s. KW 24, ältere Texte). Die Forderungen nach mehr Klimaschutz sind zwar richtig, bringen uns aber auf überschaubare Zeit beim Hochwasserschutz nicht weiter.

Wir brauchen möglichst jetzt mehr Hochwasserschutz, was nur mit technischen Möglichkeiten (Flutpoldern) zu erreichen ist. Um dies zu ermöglichen, ist die künftige Landesregierung gefordert.

Sie muss:

  • transparent planen,
  • die Verfahren vereinfachen und
  • die Gutachter“inflation“ auf ein Minimum reduzieren.
Zuerst müssen sich die politischen Parteien im Landtag mal in der Sache erklären. Wie der derzeitige Stand ist, zeigen wir hier.




Künftige Hochwasserschutzpolitik aus Sicht der Parteien im Landtag!

Aus unserer Sicht beginnen die Umsetzungsprobleme bei Hochwasserschutz bereits im § 1 des Landeswassergesetzes.
Dort heißt es u.a.
"Neben dem Zweck und den Zielen des Wasserhaushaltsgesetzes sind zusätzlich folgende Grundsätze zu beachten:
1....
2....
3. beim Hochwasserschutz sollen ökologisch verträgliche Lösungen angestrebt werden,
..."

Hierbei muss man beachten, dass eine "Soll-Vorschrift" im Verwaltungsrecht der Behörde nur einen eingeschränkten Ermessensspielraum einräumt, d.h. hier konkret, wenn dies (ökologisch verträglich) möglich ist, muss der Hochwasserschutz ökologisch verträglich erfolgen.

Hochwasserschutz ist Katastrophenschutz und keine ökologische "Spielwiese"!

Dass dies in der baden-württembergischen Realität längst anders ist, zeigt u.a. die Begründung des VGH in seinem Urteil zum Polder Bellenkopf/Rappenwört (vgl. KW 19, ältere Texte).

Anders als der VGH, muss beim Hochwasserschutz grundsätzlich ein überragendes öffentliches Interesse unterstellt werden.

CDU

Die CDU-Fraktion hat aktuell ein Positionspapier zum Hochwasserschutz erstellt, was sich deutlich vom Intergierten Rheinprogramm unterscheidet.

Den Redebeitrag des Sprechers der CDU in der Plenarsitzung vom 12. Juni 2024 finden Sie hier



Insgesamt sehen wir das Positionspapier der CDU für eine richtige und im Hochwasserschutz richtungweisende Lösung an.
Den vollständigen Text dazu finden Sie hier.

Grüne

Im Protokoll zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Verkehr vom 15.2.2001 wurde bereits dargelegt, dass "der weitere Vollzug des Integrierten Rheinprogramms gestalte sich, wenn auch regional unterschiedlich akzentuiert, schwierig." Daran hat sich bis heute, mehr als 20 Jahre später, nichts geändert.
Der damalige Ausschussvorsitzende ist z.Z. Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg. Dass seine Wahrnehmung eine andere war, zeigt folgendes Zitat aus dem gleichen Protokoll: "Man könne froh sein, dass über das Integrierte Rheinprogramm ein großer Konsens bestehe und dass es bei diesem Programm gelungen sei, die Erfordernisse des Hochwasserschutzes mit den ökologischen Erfordernissen auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen."
Im Plenarprotokoll vom 12.6.2024 führt die Umweltministerin u.a. Folgendes aus: "Ich darf mal sagen: Guter Moorschutz ist auch guter Hochwasserschutz. Wir müssen uns für die Renaturierung von Mooren, von Flussauen einsetzen, und wir müssen uns auch dafür einsetzen, dass Flächen entsiegelt und vielfach Drainagen abgebaut werden, damit das Wasser eben nicht sturzbachähnlich sofort abfließt, sobald es mal ein Regenereignis gibt...."

Also spricht vieles für das Motto: Weiter so, was aber kein zielführender Weg ist.



In der Drucksache 12/6010 des Landtages aus dem Jahre 2001 kann folgender Satz nachgelesen werden:
"Die Rückhalteräume des Integrierten Rheinprogramms sollen bis zum Jahre 2015 fertig gestellt sein. ..."

Heute, fast 10 Jahre danach, ist nicht einmal die Hälfte fertig gestellt. Zudem lehnt die betroffene Bevölkerung bei allen Rückhalteräumen von Breisach/Burkheim bis zur Rheinschanzinsel das IRP-Konzept ab.

Dass es natürlich auch eine Kostenexplosion gegeben hat, sei nur am Rande erwähnt.

Den Redebeitrag des Fraktionsvorsitzenden der Grünen in der Plenarsitzung vom 12. Juni 2024 finden Sie hier

Den Redebeitrag der Umweltminsterin in der Plenarsitzung vom 12. Juni 2024 finden Sie hier


Was weiß man von den Oppositionsparteien?



Oppositionsparteien müssen natürlich kein Hochwasserschutzkonzept vorweisen können, sollte aber als künftige potentielle Koalitionsparteien über ein entsprechendes Konzept verfügen.
Die Hochwasserereignisse nehmen als Folge zunehmender, länger anhaltender Starkregenphasen in ganz Baden-Württemberg zu. Wie die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben, können solcher Ereignisse, gravierende Wirkungen für die betroffenen Regionen und deren Bevölkerung haben.

Die Sensibilität der Wähler zu diesem Thema sollte nicht unterschätzt werden.

SPD

Die SPD verfügt derzeit über kein in die Zukunft gerichtetes Hochwasserschutzkonzept für unser Land, was man einsehen könnte.
Deshalb haben wir die Partei angefragt und entsprechende Antworten erhalten. Weiterhin konnten wir auf den Redebeitrag des Fraktionvorsitzenden in der Plenardebatte vom 12.6.2024 zurückgreifen.

Daraus ergibt sich folgendes Bild.




Auch aus den Ausführungen des SPD-Fraktionsvorsitzenden lässt sich nicht erkennen, was die SPD in diesem Handlungsfeld - außer weiter so - will. Es sind auch Zweifel angzeigt, wenn man die jüngeren Hochwassereignisse beachtet, ob die Partei beim Hochwasserschutz fachlich noch auf der Höhe der Zeit ist.

Die Umsetzung des IRP liegt Jahrzehnte hinter seiner zeitlichen Planung. Daraus müsste man eigentlich ableiten können, wie man was besser machen kann.

Aus einer Pressemitteilung der SPD von 4.7.2007: "Die Umsetzung des Integrierten Rheinprogramms sei seit Jahren in Verzug, der erforderliche Hochwasserschutz für die Unterlieger bei weitem noch nicht erreicht und dringend nötige Dammsanierungen unterblieben wegen fehlender Landesgelder, so die umweltpolitische Sprecherin der Fraktion, Regina Schmidt-Kühner. In ihrer Antwort auf einen Parlamentsantrag der SPD musste die Landesregierung vor wenigen Tagen zugeben, dass sich auch der Bau des Polders Rheinschanzinsel bei Philippsburg verzögert, weil die Mittel des Landes drastisch reduziert wurden. Auf die Idee dass es auch an den komplexen Genehmigungsverfahren des IRP und dessen fehlender Akzeptanz bei der betroffen Bevölkerung liegen könnte, ist die SPD auch 17 Jahre später noch nicht gekommen.

Den Redebeitrag des Franktionsvorsitzenden in der Plenarsitzung vom 12. Juni 2024 finden Sie hier


FDP

Oppositionsparteien müssen natürlich kein Hochwasserschutzkonzept vorweisen können, sollte aber als künftige potentielle Koalitionspartei über ein entsprechendes Konzept verfügen. Die Hochwasserereignisse nehmen als Folge zunehmender länger anhaltender Starkregenphasen in ganz Baden-Württemberg zu. Wie die Ereignisse der jüngeren Vergangenheit gezeigt haben, können solcher Ereignisse gravierende Wirkungen für die betroffenen Regionen und deren Bevölkerung haben. Die Sensibilität der Wähler zu diesem Thema sollte nicht unterschätzt werden. Die FDP verfügt derzeit noch über kein Hochwasserschutzkonzept für unser Land, was man einsehen könnte. Sie hat auch unsere Anfrage nicht beantwortet, sodass wir uns nur auf das Plenarprotokoll beziehen können.

Der zwischenzeitlich eingegangenen Antwort auf unsere Anfrage lässt sich leider auch nichts Konkretes entnehmen



Aus den Ausführungen des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden lässt sich zumindest punktuell erkennen, was die Partei in diesem Handlungsfeld ändern will. Für uns und unsere Mitglieder wäre es aber interessanter zu erfahren, wie die FDP die Änderungen umsetzen möchte, als sich auf die Aufforderung an die Landesregierung endlich zu handeln zu beschränken.

Den Redebeitrag des stellvertretenen Franktionsvorsitzenden in der Plenarsitzung vom 12. Juni 2024 finden Sie hier


Zusammenfassung

CDU will eine starke Priorisierung des Hochwasserschutzes und legt in ihrem Konzeptpapier nachvollziehbar dar, wie dies erreicht werden soll.

Die FDP formuliert lediglich das Ziel Priorisierung des Hochwasserschutzes, lässt aber offen, wie das Ziel erreicht soll.

Grüne und SPD kleben weiter an dem veralteten IRP-Konzept.

Wie Grüne, SPD und FDP bei den hochwassergeplagten Wählern am Oberrhein so punkten wollen, dürften zumindest vor dem Hintergrund der "Kurzbiografie des IRP" schwierig sein.


Kurzbiografie zum IRP

Gemäß der Vereinbarung zwischen Deutschland und Frankreich aus dem Jahre 1982 sollten alle Rückhalteräume bereits 1990 einsatzbereit sein.

Das IRP mit seinen 13 Rückhalteräumen wurde im Jahr 1988 beschlossen. Man ging 1997 davon aus, dass die 13 IRP-Rückhalteräume in Baden-Württemberg folgende Kosten verursachen würden (700 Mio. DM Baukosten und ca. 150 Mio DM Planungskosten; zusammen ca. 425 Mio € an Gesamtkosten).

Heute (2024) wird von 1,88 Mrd. € Gesamtkosten ausgegangen, was einer Kostensteigerung um den Faktor 4,5 entspricht. Es ist aber absehbar, dass dieser Kostenrahmen sicherlich auch nicht einzuhalten ist.

Als Fertigstellungsdaten wurden in der Vergangenheit folgende Termine genannt:

  • 1982: Fertigstellungsjahr 1990
  • 2001: Fertigstellungsjahr 2015
  • 2019: Fertigstellungsjahr 2028
  • 2023: Fertigstellungsjahr 2038
Auch hier ist absehbar, wenn man mit IRP weitermacht, dass im Jahr 2038 längst nicht alle baden-württembergischen Rückhalteräume verfügbar sein werden. Es bleibt also weiterhin eine große Lücke beim dringend benötigten Hochwasserschutz.

Vor diesem Hintergrund müssten sich die Abgeordneten im Landtag mal die Frage stellen, was für diese Abweichungen ursächlich sein könnte.

Die Gründe sind leicht zu lokalisieren. Es liegt einerseits an der Art und Weise, wie die Behörden die Genehmigungsverfahren Verfahren durchdrücken wollten (u.a. gegen die betroffene Bevölkerung) und andererseits am IRP selbst. Ein Programm, wie das IRP, was bei der Umsetzung dermaßen aus dem Ruder gelaufen ist, gehört auf den Friedhof der Geschichte!

Wer schnellere Verfahren will, muss ganau dort ansetzen.


Wie geht es jetzt weiter?

Wir warten auf die geänderten Pläne, werden nach der Offenlage Einwende erheben, in die Erörterung gehen, .... .

Parallel werden wir weiterhin auf die Landtagsparteien einwirken, dass sie das unselige IRP endlich aus dem Verkehr ziehen. Letzters ist durch eine einfache Änderung des Wassergesetzes möglich (s. unten).

Wir werden uns im Landtagswahlkampf auch im Sinne unserer Interessen einmischen.


Unser Vorschlag

Aus unserer Sicht sind keine Änderung auf EU- und Bundesebene erforderlich, um die Verfahren beim Hochwasserschutz in Baden-Württemberg deutlich zu verkürzen. Hierzu sind lediglich einige Änderungen im Wassergesetz des Landes Baden-Württemberg nötig, die der künftige Landtag zügig und eigenständig beschließen könnte.

Die logische Konsequenz wäre dann, auch das IRP einzustampfen, da es unter diesen Bedingungen keine Bedeutung mehr hätte. Die allseits zu Recht beklagten viel zu lange Dauer von Genehmigungsverfahren ist auch darauf zurückzuführen, dass der Gesetzgeber seine Rechtsvorschriften immer komplexer gestaltet. So hatte das erste Wasserhaushaltsgesetz vom Juli 1957 mit seinen 43 Paragraphen einen Textumfang von 8 Seiten, das derzeit geltende Wasserhaushaltsgesetz schafft es bei 108 Paragraphen auf beachtliche 69 Textseiten.

Bedenkenswert ist auch, dass Änderungen im Bundes- und EU-Recht häufig Jahre benötigen, bis sie umgesetzt werden können. Hier anzusetzen würde sicherlich keine Beschleunigung bringen. Bei Änderungen im UVP-Recht besteht die Gefahr, dass zuvor die UVP-Richtlinie (EU-Recht) angepasst werden muss.


Es tut sich was, aber was?



Der Verwaltungsgerichtshof hat aus der Klage der BI folgende Versagensgründe (Gründe warum der Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Karlsruhe für rechtswidrig erklärt wurde) festgestellt:
  • fehlende Alternativenprüfung zum Damm XXV
  • Mängel bei der Öffentlichkeitsbeteiligung
  • unzureichnede Untersuchungen zu den Bodenbelastungen durch ökologische Flutungen und
  • unzureichnede Untersuchungen zur Schnakenbelastung durch ökologische Flutungen.
Hinzu kommt, dass der EuGH im Verfahren C-301/22 das wasserrechtliche Verschlechterungsverbot nach Art. 4 WRRL für Kleingewässer (< 50 ha) nicht verneint hat, sondern nur eine darauf begründete Nichterteilung einer Genehmigung ausgeschlossen hat. Damit sind alle im PFB Bellenkopf/Rappenwört enthaltenen wasserrechtlichen Ausnahmegenehmigungen für die sogenannten ökologischen Flutungen EU-rechtswidrig und folglich unzulässig.



In einem zweiten Klageverfahren, was wir ggfs. führen würden, würden all die Punkte zum Tragen kommen. Vielleicht sollten der Planträger und die Planfeststellungsbehörde mal vor diesem Hintergrund über eine Lex Bellenkopf/Rappenwört nachdenken, wofür es ja reichlich Gründe gäbe. Andernfalls könnten weitreichendere Folgen daraus entstehen.

Wer übernimmt für die Fehlplanungen ggfs. die Verantwortung?


Die Umsetzung des IRP liegt Jahrzehnte hinter dem ursprünglichen Zeitplan. Eine Folge ist, dass wir eine große Lücke beim Hochwasserschutz haben und weiter vor uns herschieben. Die Planungen zum IRP sind an sich schon hoffnungslos veraltet, da die Auswirkungen der Klimaveränderungen unzureichend berücksichtigt werden. Hinzu addieren sich zeitliche Umsetzungsprobleme, was uns mal zum Verhängnis werden könnte, wenn mehr Hochwasserschutz gebraucht würde, als zur Verfügung steht. Es ist u.a. unverantwortlich, vor diesem Hintergrund Dammrückverlegungen anstelle von Flutpoldern zu planen oder sogenannte ökologische Flutungen vorzusehen, die zum Verlust von Retentionsvolumen führen. Bei uns könnte Ähnliches passieren wie 2021 im Ahrtal.

Die Berichte hierzu wurden kürzlich (August 2024) veröffentlicht.
(Die Herausgeber der Berichte lassen keine direkte Verlinkung zu. Deshalb den Link kopieren und in ein Browserfenster eingeben)

Der Bericht der Bundesregierung zu den Hochwasserschäden im Jahr 2021 findet man unter:
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2022/abschlussbericht-hochwasserkatastrophe.pdf?__blob=publicationFile&v=1

Den Bericht des Untersuchungsausschusses im Mainzer Landtag (ca. 2100 Seiten) findet man unter:
https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/10000-18.pdf




Für die Situation im Ahrtal ist auch niemand Verantwortlich




Die Schäden am Oberrhein wären in einer vergleichbaren Situation noch weitaus gravierender, als die im Ahrtal entstandenen. Vermutlich wären dann, wie im Ahrtal, niemand zur Verantwortung zu ziehen. Mit Strafanzeigen durch uns müssten Behördenvertreter in jedem Falle rechnen.

Der Abschlussbericht der Staatsanwltschaft Koblenz ist leider nicht öffentlich zugänglich. Dabei wäre er bezüglich des Wegduckens vor der Verantwortung von besonderem Interesse.

Die Pressekonferenz gibt alledings auch gewisse Einblicke, wie Verantwortlichkeiten vermieden werden können. Videos (sehen-/hörenswert) dazu gibt es hier
Anders als Richter sind Staatsanwälte an Weisungen des Justizministeriums gebunden. Möglicherweise ist das die Erklärung.




Sonderbares Informationsverhalten der Stadtverwaltung






Wenn die Verwaltung nicht mal so eine einfache Frage eines Stadtrates konkret beantworten kann, müssen wir mal genauer hinsehen.

Vermutlich will sie keine präzise Antwort geben. Wir müssen wohl bei den Absprachen zwischen RP und Stadtverwaltung genau hinschauen. Das Umweltinformationsgesetz gibt uns die rechtliche Grundlage dafür.

Stadt- und Ortschaftsräte wie auch die Stadtverwaltung haben die Interessen der Bürger zu vertreten. Vielleicht sollte man diese Organe mal wieder daran erinnern.

Wir wollen unverändert keine ökologische Flutungen und wehren uns aus Sicherheitsgründen gegen die Erddämme auf der Landseite. Zumindest letzteres sollte auch die Stadtverwaltung betreiben, denn es geht um die Sicherheit der Bevölkerung im Tiefgestade.


Im Tiefgestade wohnt ca. 1/3tel der Einwohner von Rheinstetten






Die Dämme XXVa (hinter der Marienstraße in Neuburgweier) und XXVI (Fortführung von Damm XXVa bis nach Daxlanden) sollen die Bevölkerung vor einer Übeflutung schützen. Können diese Dämme das? Wir wissen selbstverständlich auch, dass es keinen 100%igen Schutz gibt. Die Frage ist, gibt es bei beiden Dämmen nicht genutzet Sichheitsreserven.

Dies Frage ist eindeutig mit ja zu beantworten.

Daraus ergibt sich dann logischerweise die Frage, warum diese Reserven nicht ausgeschöpft werden. Hier sehen wir die Stadt Rheinstetten in der Pflicht, den Bürgern im Tiefgestade zu erklären, warum sie bisher nichts für einen höheren Sicherheitsstandard bei den Schutzedämmen getan hat.

Der Satdt war wichtig, dass der Trenndamm XXV (der bisherige Hochwasserdamm) aus naturschutzrechtlichen Gründen als Spundwand ertüchtigt wird. Dies ist ok, die Bevölkerung wird jedoch dadurch nicht besser geschützt. Dies würde nur erreicht werden, wenn die Schutzdämme (XXVa und XXVI) als statische Spundwand gebaut würden.

Wir haben dies gefordert konnten uns aber beim VGH damit nicht durchsetzen. Es bleibt trotzdem unsere Aufgabe an dieser Stelle weiter Druck auf den Planträger zu machen.

Wir erwarten, dass die Stadtverwaltung und der Stadtrat unsere Forderung im weiteren Verfahren unterstützen.


Mit billigen Tricks sollte man nicht argumentieren



Der vorzeitige Bau der Dämme XXVa und XXVI bringt ein mehr an Sicherheit für das Tiefgestade, so das RP und die Stadt. Im Tiefgstade wohnen gut 1/3-tel der Einwohner Rheinstettens. Das sind auch Wähler!

Die Aussage zu mehr Sicherheit für das Tiefgestade ist falsch, denn es wird verschwiegen, dass diese Dämme nicht überströmungssicher sind.

Für den Damm XXV (jetziger Hochwasserdamm) muss auf Grundlage des VGH-Urteils der Einbau einer statischen Spundwand untersucht und sofern machbar, umgesetzt werden.

Dieser Damm würde einen erhöhten Schutz für das Tiefgestade bringen, er wäre überströmungssicher und könnte auch viel schneller gebaut werden als die Dämme XXVa und XXVI in Erdbauweise.

Damit ist die Argumentation der Stadt und des RP schon widerlegt.

Was nach der Überströmung eines überströmungssicheren Dammes passiert, zeigt das folgende Bild (Iller 2005):




Wie es nach der Überströmung eines Erddammes aussieht, zeigt folgendes Bild (Fischerdorf bei Straubing, 2013).

Wir wollen sichere Dämme für das Tiefgestade! Erddämme sind nicht sicher. Das RP und die Stadtverwaltung befinden sich auf der falschen Überholspur.



Dr. Haselsteiner, der auch für die Stadt Rheinstetten als Gutachter beim VGH tätig war, hat in seinem Gutachten für die Sanierung des Dammes XXXIX (Rheindamm in Mannheim) im November 2022 nachgewiesen, dass eine statische Spundwand:
  • mit allen Dammbauvorschriften im Einklang steht,
  • keine höheren Baukosten verursacht,
  • sicherer (resilienter) als ein Erddamm ist und
  • baulich schneller umgesetzt werden kann.
Es gibt also keinen Zwang und keinen anderen Gründe, die Dämme XXVa und XXVI als Erddamm zu bauen.

Neue Organisation des Umweltverbandes

Die Bürgerinitiative hat sich am 17.11.2022 auf Grund ihrer Größe und der Projektvielfalt neuorganisiert. Sie gliedert sich jetzt in den Verein (Polder Bellenkopf/Rappenwört)  und 4 Ortsgruppen.


Ortsgruppe Südl. Oberrhein

Rückhalteraum Wyhl/Weisweil

Es ist ein gesteuerter Polder und ungesteuerten ökologichen Flutung mit einem Einstauvolumen von 7,7 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 595 ha geplant.

Die Ortsgruppe wendet sich in erster Linie gegen die geplanten ungesteuerten ökologischen Flutungen.

Projektübersicht

Ansprechpartner

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Ortsgruppe Dettenheim

Rückhalteraum Elisabethenwört

Es ist eine Dammrückverlegung mit einem Retentionsvolumen 12 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 400 ha geplant.

Die Ortsgruppe wendet sich in erster Linie gegen die Dammrückverlegung anstelle eines gesteuerten Polders.

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Ortsgruppe Mannheim

Dammertüchtigung Mannheim

Es ist eine Dammertüchtigung in Erdbauweise auf einen Länge von 3,9 km geplant. Hierzu müsste der gesamte Baumbestand entfernt werden.

Die Ortsgruppe wendet sich gegen die Erdbauweise und möchte stattdessen eine resiliente Dammbauweise. Dadurch könnte u.a. der überwiegende Baumbestand erhalten werden.

Projektübersicht

Ansprechpartner

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Ortsgruppe Bürgerinitiative Überschwemmungspolder am Eich- Gimbsheimer Altrhein

Rückhalteraum Eich/Gundersblum

Es ist eine gesteuerter Reservepolder mit einem Einstauvolumen von 27,7 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 1100 ha geplant.

Die Ortsgruppe wendet sich gegen den geplanten Reservepolder.

Projektübersicht

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Bürgerinitative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.

Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört

Es ist ein gesteuerter Polder mit ungesteuerten ökologichen Flutung mit einem Einstauvolumen von 14 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 510 ha geplant.

Die BI wendet sich in erster Linie gegen die geplanten ungesteuerten ökologischen Flutungen.

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