Bürgerinitative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.

Die Bürgerinitiative hat sich am 17.11.2022 auf Grund ihrer Größe und der Projektvielfalt neuorganisiert. Sie gliedert sich jetzt in den Verein (Polder Bellenkopf/Rappenwört)  und 4 Ortsgruppen.


Rückhalteraum Wyhl/Weisweil

Es ist ein gesteuerter Polder und ungesteuerten ökologichen Flutung mit einem Einstauvolumen von 7,7 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 595 ha geplant.

Die Ortsgruppe wendet sich in erster Linie gegen die geplanten ungesteuerten ökologischen Flutungen.


Rückhalteraum Elisabethenwört

Es ist eine Dammrückverlegung mit einem Retentionsvolumen 12 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 400 ha geplant.

Die Ortsgruppe wendet sich in erster Linie gegen die Dammrückverlegung anstelle eines gesteuerten Polders.


Dammertüchtigung Mannheim

Es ist eine Dammertüchtigung in Erdbauweise auf einen Länge von 3,9 km geplant. Hierzu müsste der gesamte Baumbestand entfernt werden.

Die Ortsgruppe wendet sich gegen die Erdbauweise und möchte stattdessen eine resiliente Dammbauweise. Dadurch könnte u.a. der überwiegende Baumbestand erhalten werden.


Rückhalteraum Eich/Gundersblum

Es ist eine gesteuerter Reservepolder mit einem Einstauvolumen von 27,7 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 1100 ha geplant.

Die Ortsgruppe wendet sich gegen den geplanten Reservepolder.


Rückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört

Es ist ein gesteuerter Polder mit ungesteuerten ökologichen Flutung mit einem Einstauvolumen von 14 Mio m³ auf einer Fläche von ca. 510 ha geplant.

Die BI wendet sich in erster Linie gegen die geplanten ungesteuerten ökologischen Flutungen.


Die Bürgerinitiative für verträgliche Retention im Paminaraum e.V. ist seit 2018 als Umweltverband nach § 3 UmwRG vom Umweltbundesamt anerkannt (AZ. I1.3-90/150/163).

Die BI führt z.Z. eine Verbandsklage gegen den Planfeststellungsbschluss vom 23.12.2020 zum Polder Bellenkopf/Rappenwört.

Die Klage richtet sich nicht gegen den Hochwasserrückhalteraum Bellenkopf/Rappenwört als solchen, sondern gegen seine Betriebsweise mit sogenannten ungesteuerten ökologische Flutungen und einige planerische Mängel, z.B. die vorgesehene Dammbauweise.

Chronologie des Verfahrens Bellenkopf/Rappenwört

9.3.2021 Klageeinreichung und Antrag auf Streitwertfestsetzung auf 30.000 € der BI ging beim VGH -AZ 3 S 82/21- ein (fristwahrend);

10.3.2021 Beschluss des VGH der Streitwert wird für die BI auf 30.000 € festgesetzt.

15.5.2021 Klagebegründung der BI ging beim VGH ein (330 Seiten) und ca. 100 einschlägige Literaturquellen.

31.5.2021 Eilantrag der BI (§ 80 Abs. 5 VwGO) eingereicht. (11 Seiten)

15.6.2021 Die Beklagte verzichtet bis 15.1.2022 auf den Sofortvollzug. Bittet gleichzeitig um Fristverlängerung für ihre Antwort auf die Klagebegründung der BI

11.11.2021 Erwiderung der Beklagten auf die Klagebegründung der BI (664 Seiten und ca. 500 Seiten als Anlagen.
Die Beklagte bittet um Zustimmung für notwendige Baugrunduntersuchungen.

11.11.2021 Die Beklagte stellt den Antrag, den Eilantrag der BI abzulehnen.

17.12.2021 Die BI stimmt nach einer Ortsbesichtigung dem Wunsch nach Durchführung der Baugrunduntersuchung zu.

16.8.2022 Die Bi weißt den VGH und die Gegenseite auf ein Urteil des EuGH (vom 05.05.2022 – C-525/20) und die Schlussanträge hin. Dieses Urteil beschränkt die Erteilung von Ausnahmen von Verschlechterungsverbots der Wasserqualität erheblich.

4.1.2023 Erwiderung der BI auf die Replik der Beklagten vom 11.11.2021 (40 Seiten)

2.2.2023 Fragen des VGH an die Beklagte (12 Seiten)

18.4.2023 Antwort der Beklagten auf die Fragen des VGH vom 2.2.2023 (120 Seiten)

21.3.2023 Erwiderung der Beklagten auf die Replik der BI vom 4.1.2023 (190 Seiten)

11.8.2023 Der Verwaltungsgrichtshof Baden-Württemberg legt als letzte Frist für Vorträge der Parteien den 8.9.2023. fest.

25.8.2023 Letzter Vortrag der Klägerin. Den Ausführungen der Beklagen zu den Datengrundlagen für die Planung, dem Thema Schadstoffe, Grenzwert, Analytik und dem Verschlecherungsverbot, der Notwendigkeit einer Störfallbetrachung in der UVS sowie der Wirkung ökologischer Flutungen muss entschieden widersprochen werden. (27 Seiten)

2.6.2023 Der Verwaltungsgrichtshof hat für die mündliche Verhandlung der Klage folgenden Ablauf geplant:

  • 25.9.2023
  • 26.9.2023
  • 27.9.2023 und
  • 28.9.2023
Das vom Gericht beauftragte Gutachten zur Dammbauweise wird, laut Mitteilung des Gutachters, nicht bis zu den Verhandlungsterminen vorliegen, sodass u.U. ein zusätzlicher Verhandlungstermin notwendig sein wird.


Bisherige Erkenntnisse:
Wenn man die Angaben der Textvolumina anschaut, kommt man nicht umhin festzustellen, dass seitens der Beklagten zuerst einmal mit großen Textvolumina gearbeitet wird. Dadurch sollte man sich nicht beeindrucken lassen.

Bei näherer Betrachtung der Texte fällt schon auf, dass es sich in hohem Maße nicht um aktuelle, projektbezogene Darstellungen/Erläuterungen handelt, sondern überwiegend um allgemeine Papiere, wie z.B. Erläuterungen zum IRP, zum Hochwasserschutz, etc. und bei vielen Gutachten um veraltete Erhebungen, die teilweise viele Jahre zurückliegen.

Auch die Planungsgrundlagen (Hochwasserdaten, Jährlichkeiten, Überflutungsverhälnisse sowie statistische Grundlagen) weisen nicht nur beim Polder Bellenkopf/Rappenwört gravierende Mängel auf. Dies trifft in gleichem Maße auch für die bereits genehmigten Oberrhein-Polder zu.

Durch die konkreten Nachfagen des Gerichtes wurden weitere Planungsdefizite offensichtlich (Datengrundlagen, Funktionesfähigkeit der ökologischen Flutungen,...).

Das Rheinwasser erheblich schadstoffbelastet ist, wird von den Planern ignoriert, wie auch die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie bei priotitär gefährlichen Stoffen.

Beim Polder Bellenkopf/Rappenwört hätten die vorgesehenen ökologischen Flutungen im ungünstigsten Fall zudem zur Folge, dass mehr als 50% des geplanten Rückhaltevolumens bereits durch Vorfüllung als Folge der ökologischen Flutungen für die Hochwasserrückhaltung (Retention) verloren gingen.

Wir halten dies gerade vor dem Hintergrund des Klimawandels mit sich häufenden etremen Wettersituationen für unverantwortlich.


Die Rechtsbeistände


    RA Marc Pflüger (Rechtsbeistand der Bürgerinitative)
    -Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht-
    Leopoldstr. 1
    76133 Karlsruhe

    Tel.: 0721- 90981740
    Fax: 0721- 90981749
    Mail: info@rechtsanwalt-pflueger.de
    www.rechtsanwalt-pflueger.de




    RA Dr. Rico Faller (Rechtsbeistand der Stadt Rheinstetten)
    -Fachanwalt für Verwaltungsrecht-
    Sekretariat und Assistenz Frau Ramona Zang
    Douglasstraße 11-15
    76133 Karlsruhe

    Tel: +49 721 91250-0
    Fax: +49 721 9125022
    E-Mail: rfaller@caemmerer-lenz.de
    www.caemmerer-lenz.de



Die Stadt Rheinstetten und die Bürgerinitiative haben beide im März 2021 Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Polder Bellenkopf/Rappenwört beim Verwaltungsgerichtshof Beden-Württemberg eingereicht.
In solchen Fällen (2 Kläger) ist eine konstruktive Zusammenarbeit beider Kläger und deren Rechtsbeistände sehr sinnvoll.