Bürgerinitiative für eine verträgliche Retention im Paminaraum e.V.

- Seit 12.11.2018 anerkannter Umweltverband nach § 3 UmwRG -I1.3 890 150/163 -




Historie

Die Bürgerinitiative wurde im Zusammenhang mit der Planungen des RP Karlsruhe für den Polder Bellenkopf/Rappenwört im Großraum Karlsruhe gegründet!
  • Gründungsdatum war der 10. Dezember 2014.
  • die BI wurde im Jahr 2015 unter der Nummer VR 701213 in das Vereinsregister beim Amtsgericht Mannheim eingetragen.
  • In den Jahren 2015 bis 2017 ist die Mitgliederzahl sehr stark gestiegen.
  • Aufgrund der überregionalen Tätigkeiten (Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Elsass, Schweiz, Sachsen und Saarland) konnten auch viele Mitglieder außerhalb Baden-Württembergs gewonnen werden.

Anerkennung als Umweltverband nach § 3 UmwRG

  • Am 22.1.2018 wurde ein Antrag beim Umweltbundesamt auf Anerkennung nach § 3 UmwRG gestellt.
  • Am 12.11.2018 hat das Umweltbundesamt die Anerkennung für die Bundesländer Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unter dem Aktenzeichen I 1.3-90150/163 ausgesprochen.
Bei der Mitgliederversammlung am 17.11.2022 wurde auf Antrag der jeweiligen Bürgerinitiativen Ortgsruppen (OG) gegründet
  • OG Südlicher Oberrhein (Polder Wyhl/Weisweil)
  • OG Dettenheim (Polder Elisabethenwört
  • OG Mannheim (Hochwasserdamm XXXIX)
  • OG Gimbsheim (Polder Eich/Guntersblum)


Aktivitäten zum Planfeststellungsverfahren Bellenkopf/Rappenwört
  • 11.6.2015 Bekantmachung des Vorhabens (PFA)
  • 19.6.2015 bis 20.6.2015 Offenlage der Antragsunterlagen
  • Im Zeitraum vom 8. bis 11. November 2016 fand der Erörterungstermin zum Vorhaben Bellenkopf/Rappenwört statt.
    Schon während des Erörterungstermins hat die Planfeststellungsbehörde festgestellt, dass die Planunterlagen in weiten Bereichen überarbeitet werden und erneut ausgelegt werden müssen.
  • Am 7. und 8. 11 2016 fand der 2. Erörterungstermin statt.
    Die BI hatte schon während des Erörterungstermins darauf hingewiesen, das sie eine Planfeststellungsbeschluss auf Basis der Planunterlagen beklagen würde.

  • Am 23.12.2020 wurde der Plan durch das Landratsamt Karlsruhe festgestellt.
  • Die BI hat, wie angekündigt, am 9. 3 2021 beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim Klage (Aktenzeichen: 3 S 821/21) gegen den Planfeststellungsbeschluss eingereicht.
  • Vom 25.9. bis 28.9.2023 und am 16. und 17.11.2023 fand die mündliche Verhandlung beim Verwaltungsgerichtshof statt.
  • Der Verwaltungsgerichtshof verkündten am 23.4.2024 sein Urteil:
    Der Planfeststellungsbeschluss wird für rechtswidrig erklärt und außer Vollzug gesetzt. Diverse Punkte sind vom Planträger zu überarbeiten und in einem Ergänzungsverfahren zu behandeln.

Zwischenzeitlich hat die Realität die Polder-Planungen am Oberrhein revidiert

Während der Verhandlung beim VGH in Mannheim (9-11/2023) zum PFB des Polders Bellekopf/Rappenwört hat der Planträger alles aufgewendet, um die Auswirkungen des Klimawandels auf die Hochwassersituation am Oberrhein klein zu reden.

Die extreme Niedrigwasserphase -eine Folge des Klimawandels- im Sommer 2026 hat u.a. dazu geführt, genau das Gegenteil dessen, was die ökologischen Flutungen bewirken sollen, passiert.

Unter diesen Bedingungen fallen alle bestehenden Auen relativ zügig trocken. Um die daraus resultierenden ökologischen Schäden den Auen zu reduzieren, ist eine frühzeitige und hinreichned Wiedervernässung notwendig, was bei fehlendem Wasserangebot unmöglich ist.
Nach Einschätzung des BfG (Bundesamt für Gewässerkunde) wird sich an der Niedrigwasserphase auch in den nächsten Wochen nichts ändern.

Unter Berücksichtigung des Klimawandels führt das IRP, wie man jetzt sehen kann, die Planungen in die falsche Richtung.

Der Naturschutz sollte sich Gedanken über die "Rettung" der natürlichen Auen am Rhein machen, auch wie man die Vernässung der Auen unter den Bedingungen des Klimawandels halbwegs stabilieren kann.

Die Aussagen der Beörden und Planern zum Polder Bellenkopf/Rappenwört waren bisher allesamt Fehleinschätzungen, wie folgenden Beispiele belegen.

  • Ökologische Flutungen führen zu keiner Erhöhung des Schnakenpopulation (Dies wurde auch vom VGH anders gesehen)
  • Die Tigermücken wird sich am Oberrhein nicht etablieren (Damit konnte man den VGH noch überzeugen, ist aber zwischzeitlich widerlegt)
  • Die BI hat in der Klagebegründung dargelegt, dass der Klimawandel die Wirkungen der Ökologischen Flutungen verhindern wird. Begründet wurde dies mit prognostischen LUBW-Aussagen zu den Wirkungen des Klimawandes auf die bestehenden Auwälder für den Zeitraum 2021 bis 2050. (Der VGH hatte dies zwar zur Kenntnis genommen, aber offensichtlich anders als die BI bewertet.)
Jetzt ist all dies aber leider Realität!

Der Rhein hat viele Funktionen, eine davon ist der Verkehrsweg für Binnenschiffe.
Um diese Funktion erfüllen zu können benötigt er auch unter den Auswirkungen des Klimawandels -als die wichtigste Wasserstraße Deutschlands- eine ausreichende Wassermenge.

In dem Aktionsplan "Niedrigwasser Rhein" des BMV (Bundesministerium für Verkehr) wird u.a. Folgendes ausgeführt:
"Aufgrund des Klimawandels kann eine Häufung extremer und langandauernder Niedrigwasserereignisse nicht ausgeschlossen werden. Daher muss die Machbarkeit aller wasserbau- und wasserwirtschaftlicher Optionen zur Sicherstellung zuverlässig kalkulierbarer Transportbedingungen am Rhein, wie z.B. Stau- und Speicherlösungen, ergebnisoffen untersucht werden."

In der extremen Niedrigwasserphase im Sommer 2026 musste die Schiffahrt auf dem Rhein massiv eingeschränkt werden.

Dies kann für Neuburgweier eine ganz andere Fragestellung aufwerfen.
Was vor dem Hintergrund der Planungen zum Polder Bellenkopf/Rappenwört weitgehend in Vergessenheit geraten ist: Die geplante Staustufe Neuburgweier.
Hierzu gibt es in der völkerrechtlichen Vereinbarung zwischen Farnkreich und Deutschland eine unmissverständliche Regelung.
Dort heißt es:
(1} Der Bau der Staustufe Neuburgweier wird zurückgestellt. .... Falls es sich zeigen sollte, daß die in den Artikeln 2 und 3 dieser Vereinbarung vorgesehenen Maßnahmen es nicht ernöglichen, bei Wahrung der Sicherheit und Leichtigkeit der Schiffahrt ... wird mit dem Bau der Stausnife Neuburgweier umgehend begonnen."

Eine der Bedingungen betrifft die momentan nicht vorhandene ausreichende Fahrrinnentiefe.

Die Niedrigwassersituation zieht einen "Rattenschwanz" an Folgeproblemen nach sich und stellt auch das Konzept der ökologischen Flutungen bei allen Poldern am Oberrhein in Frage. Im er Tagesschaubeitrag vom 2.8.2026 werden die Auswirkungen allgemeinverständlich beschrieben.
Die Auswirkungen werden in dem Tagesschaubeitrag u.a. wie folgt dargestellt:
Ebenso leiden Bäume wie Silberweiden und Schwarzpappeln. Folgen mehrere Dürrejahre aufeinander, sterben sie ab; Vögel verschwinden. Die Lücken besetzen dann andere trockenresistentere Arten.
Es passiert dann genau das Gegenteil dessen, was die ökologischen Flutungen bewirken sollen.

Durch die geplanten und gebauen Hochwasserrüchhalteräume werden die Auenflächen am Oberrhein erheblich vergrößert. Wie man diese Flächen bei zunehmenden Niedrigwasserphasen "am Leben erhalten will" wäre zu klären.

Wir hatten bereits in der Klagebegründung im Mai 2021 auf die Prognosen der LUBW zu den erwartbaren Beeinträchtigungen der Auwälder durch den Klimawandel hingewiesen. Kurz nach Übermittlung unserer Klagebegründung war dieser Beitrag (https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/klimawandel-und-an-passung/arten-und-lebensraeume) nicht mehr auf der Homepage der LUBW erreichbar.

Altes deutsches Sprichwort: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Beim Polder Bellenkopf/Rappenwört kommt noch das Thema Staustufe Neuburgweier hinzu. Der Rhein ist eine Bundeswasserstraße. Die Planungshoheit läge deshalb federführend beim Bundesverkehrsminsterium (BMV) und nicht beim Umweltministerium Baden-Württemberg. Beim BMV stehen auch Stau- und Speicherlösungen auf dem Zettel.

So ist die Situation zur Zeit:

Tagesschau: 11.8.2026

Tagesschau: 11.8.2026

SWR: 12.8.2026

Die natürlichen Rheinauen (zwischen Rastatt und Philippsburg) umfassen eine Fläche von ca. 7500 ha. In den Poldern oberhalb Bellenkopf/Rappenwört (außerhalb der natürlichen Aue) sollen durch ökolologische Flutungen zusätzlich ca. 5000 ha Auenflächen entsehen, die in und nach solchen Niedrigwasserphasen ebenfalls mit Wasser versorgt werden müssten. Hinzu kommt noch der Wasserbedarf für die Binnenschifffahrt.

Woher soll dann das benötigte Wasser in einer Niedrigwasserphase herkommenm?

Der Deutsche Wetterdienst hat den Sommer 2026 zusammengefasst und auch eines Ausblick gegeben. Tagesschau: 31.8.2026

Wie reagiert die Politik auf diese Erkenntnisse? Es bleibt alles beim Alten. Klimaveränderungen werden dort nur in Sonntagsreden thematisiert.


Aktivitäten zum Planfeststellungsverfahren Wyhl/Weisweil
  • 26.9.2025 Bekanntmachung des Vorhabens
  • 01.10.2025 bis 15.10.2025 Offenlage der Antragsunterlagen
  • 22.10.2025 Es wurden Einwendung von Bürgern, der Ortsgruppe und dem Umweltverband gegen den PFA erhoben.
  • 16.5. bis 20.5.2022 Erörteung der Einwendungen
  • 22.9.2025 Planfeststellungsbeschluss des Landratsamtes Emmendingen
  • 13.11.2025 Klage beim VGH gegen den Planfeststellungsbeschluss (Aktenzeichen 3 S 2189/25)
  • 13.5.2026 Abweisungsbeschluss des VGH (Grund: Die Klagebegründung ist verspätet (1 Tag) eingegangen)
  • 20.5.2026 Einreichung einer Revisionsnichtzulassungsbeschwerde beim VGH

Aktivitäten zum Planfeststellungsverfahren Elisabethenwört
  • 24.10.2025 Bekantmachung des Vorhabens (PFA)
  • 03.11.2025 bis 02.12.2025 Offenlage der Antragsunterlagen
  • 17.12.2025 Es wurden Einwendung von Bürgern und der Ortsgruppe gegen den PFA erhoben

Aktivitäten zum Planfeststellungsverfahren Hochwasserdamm Mannheim
  • 24.10.2025 Bekantmachung des Vorhabens (PFA)
  • 03.11.25 bis 02.12.2025 Offenlage der Antragsunterlagen
  • 17.12.2025 Es wurden Einwendung von Bürgern, der Ortsgruppe und dem Umweltverband gegen den PFA erhoben

Aktivitäten zum Planfeststetllungsverfahren Eich/Guntersblum
  • 11.6.2025 Bekanntmachung des Vorhabnes (PFA)
  • 29.09.2025 bis 28.10.2025 Offenlage der Antragsunterlagen
  • 28.11.2025 Es wurden Einwendung von Bürgern, der Ortsgruppe und dem Umweltverband gegen den PFA erhoben

  • Aktuell

    Bellenkopf/Rappenwört

    • Warten auf die 3. Offenlage.
    • Wir sind für diese Themen gerüstet..

    Wyhl/Weisweil

    • Warten auf die Entscheidung zur Revisionsnichtzulassungsbeschwerde.

    • Zur homepage der OG

    Elisabethenwört

    • Warten auf den Erörterungstermin

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    Hochwasserdamm Mannheim

    • Unklare Situation: Entweder Warten auf den Erörterungstermin oder erneute Offenlage

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    Eich/Guntersblum

    • Warten auf den Erörterungstermin

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    Der Umweltverband

    In der Mitgliederversammlung vom 24.3.2026 wurden wesentliche Ändereungen beschlossen.

    Es wurde eine neuer Vorstand gewählt. Er setzt sich aus den den 3 Vorständen des Umweltverbandes und je einem Ortsguppenvorsitzenden aus Dettenheim und aus Mannheim zusammen.

    Nähere Informationen findet unten.

      Gesamtvorstand 

      Satzung 

      Beitrittserklärung 

      Bankverbindungen 

      Impressum